FAQs - Häufig gestellte Fragen

Nach welchen Kriterien wählen Sie Kinder für die Aufnahme an der Schule aus?

Wir freuen uns natürlich, wenn viele Familien ihr Kind an der Evangelischen Schule Naila anmelden und uns damit ihr Vertrauen schenken. Bei der Klassenbildung müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Entscheidung im Einzelfall grundsätzlich nicht begründen.

Bis zu welchem Zeitpunkt muss eine Anmeldung für das nächste Schuljahr abgegeben werden?

Wir freuen uns über frühzeitige Anmeldungen. Für die kommenden Schuljahre nehmen wir bereits jetzt Anmeldungen entgegen.
Für die 1. Jahrgangsstufe benötigen wir die Anmeldung bis spätestens zur Schuleinschreibung im Frühjahr. Der jeweilige Termin wird auf der Homepage veröffentlicht.
Für die 5. Klasse sollte Ihre Anmeldung möglichst rechtzeitig vor dem Schnupperunterricht im Frühjahr bei uns vorliegen. Den genauen Termin finden Sie auf der Homepage. Die Teilnahme an einem  Schnupperunterricht ist eine Bedingung für die Aufnahme.

Ist der Zeitpunkt der Anmeldung für die Aufnahme von Bedeutung?

Alle rechtzeitig eingegangenen vollständigen und korrekten Anmeldungen werden gleichrangig behandelt. Später eingegangene Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Platz vorhanden ist.

Wann bekommt man nach der Schuleinschreibung Bescheid über die Aufnahme?

Für die Schulanfänger gilt: Wir teilen Ihnen in der Woche nach der Schuleinschreibung bei uns, noch vor dem Einschreibetermin der Sprengelschulen in der Stadt Hof, mit, ob Ihr Kind an unserer Schule aufgenommen wird. Wenn Sie den Schulvertrag erhalten haben, melden Sie Ihr Kind an der Sprengelschule ab. Sollte Ihr Kind auf unserer Warteliste stehen, melden Sie es zunächst an der Sprengelschule an.

Muss ein Gastschulantrag gestellt werden?

Das ist nicht notwendig. Es genügt die Abmeldung von der Sprengelschule mit unserem Schulvertrag.

Nehmen Sie auch während des laufenden Schuljahres neue Schüler auf?

Sie können Ihr Kind jederzeit an der Evangelischen Schule Naila anmelden. Ob Ihr Kind tatsächlich aufgenommen werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vor der Entscheidung über die Aufnahme finden ein Schnupperunterricht sowie ein Elterngespräch statt. Wird das Kind vorläufig aufgenommen, wird eine Probezeit vereinbart. Nach deren Ablauf wird über die endgültige Aufnahme des Kindes entschieden.

Müssen die Schüler beim Übertritt an weiterführende Schulen einen Probeunterricht absolvieren?

Unsere Grundschule ist bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 staatlich anerkannt, unsere Mittelschule seit dem Schuljahr 2019/2020. Es gelten die gleichen Übertrittsbedingungen wie an staatlichen Grund- und Mittelschulen.

Warum gibt es bei uns einen verbindlichen Schulvertrag?

Die Evangelische Schule Naila ist ein staatliche anerkannte Bekenntnisschule und bekommt deshalb finanzielle Unterstützung vom bayerischen Ministerium für Unterricht und Kultus. Wir sind jedoch eine Privatschule und damit ist es notwendig, dass zwischen Ihnen und dem Trägerverein der Schule ein Rechtsverhältnis geschlossen wird. Zur Deckung der Gesamtkosten ist außerdem ein Schulgeld notwendig. Unser Schulvertrag beinhaltet daher ein sorgfältig kalkuliertes Schulgeld. Außerdem enthält er verbindliche Regeln für den Schulbetrieb, die den Anforderungen der staatlichen Schulbehörde entsprechen. Aus unserem Schulvertrag ergeben sich wie bei jedem anderen Vertrag auch Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner.

Kommen zum Schulgeld noch Beförderungskosten hinzu?

Grundschüler erhalten auf Antrag eine kostenlose Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel, wenn sie mehr als 2 km von der Schule entfernt wohnen, Mittelschüler bei einer Entfernung von mehr als 3 km. Der Bezug einer solchen Karte ist aber nur möglich, wenn die Schüler in der Stadt Hof oder im Landkreis Hof wohnen.

Kann mein Kind nach dem Unterricht in der Schule bleiben, zu Mittag essen und Hausaufgaben machen?

Wir bieten an der Grundschule und an der Mittelschule von Montag bis Freitag im Anschluss an den Unterricht eine Betreuung mit warmer Mahlzeit, Hausaufgabenbetreuung und verschiedenen Angeboten an. Weitere Informationen finden sie auch unter Grundschule – Mittagsbetreuung bzw. Mittelschule – Ganztagsschule.

Warum ist unsere Mittelschule eine Ganztagsschule?

Für unsere Mittelschule haben wir ein besonderes pädagogisches Konzept. Ganztagsschule bedeutet, dass alle Mittelschulklassen an zwei Nachmittagen pro Woche in der Schule sind. An einem Nachmittag findet regulärer Unterricht statt. Der zweite so genannte Projektnachmittag dient nicht nur zur praktischen Erprobung von Lerninhalten. Verschiedene, jeweils auf das Alter der Schüler zugeschnittene Kurse sowie gemeinsame Unternehmungen stärken die Sozialkompetenz der Schüler und die Klassengemeinschaft, dienen der Berufsorientierung oder bereiten auf den Qualifizierenden Mittelschulabschluss vor. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link Mittelschule – Ganztagsschule .

Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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